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Die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates sieht das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen von sowie das Verbot der Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen für Personen, Organisationen oder Einrichtungen vor, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich sind oder deren Aktivitäten die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Belarus auf andere Weise ernsthaft untergraben sowie für Personen, die Nutznießer des Lukaschenko-Regimes sind oder es unterstützen. Ferner untersagt sie, technische Hilfe im Zusammenhang mit den in der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union aufgeführten Gütern und Technologien oder im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Herstellung, Instandhaltung und Verwendung solcher Güter zu erbringen. Sie verhängt ein Verbot der Ausfuhr von zu interner Repression verwendbarer Ausrüstung an Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus und untersagt die damit im Zusammenhang stehende Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten, Finanzmitteln oder Finanzhilfe. Des Weiteren ist es belarussischen Luftfahrtunternehmen untersagt, vom Gebiet der Union zu starten, im Gebiet der Union zu landen oder das Gebiet der Union zu überfliegen.
Die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates sieht das Einfrieren von Geldern und von wirtschaftlichen Ressourcen vor und verbietet die Bereitstellung von Geldern…
Die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates sieht das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen von sowie das Verbot der Bereitstellung…
Die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates sieht unter anderem das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen von sowie das Verbot der…
Die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates sieht insbesondere das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen von und das Verbot der Bereitstellung…
Die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates zur Umsetzung des Beschlusses 2012/642/GASP sieht insbesondere das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen…
Die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates , mit der der Beschluss 2012/642/GASP umgesetzt wird, sieht insbesondere das Einfrieren von Geldern und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.