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Zur Förderung der integrierten Herstellung von Batterien in der Union entsprechend der Mitteilung der Kommission vom 17. Mai 2018„Europa in Bewegung – Nachhaltige Mobilität für Europa: sicher, vernetzt und umweltfreundlich“ sollte für bestimmte mit der Herstellung von Batterien im Zusammenhang stehende Waren, die nicht im Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 aufgeführt sind, eine teilweise Aussetzung der Zollsätze des GZT gewährt werden. Der Tag für die verbindliche Überprüfung dieser Aussetzungen sollte auf den 31. Dezember 2022 festgelegt werden, damit diese Überprüfung die kurzfristige Entwicklung des Batteriesektors in der Union berücksichtigt.
Zur Förderung der integrierten Herstellung von Batterien in der Union sollte eine teilweise Aussetzung der Zölle des GZT für bestimmte, mit der…
Zur Förderung der integrierten Herstellung von Batterien in der Union sollte eine teilweise Aussetzung der Zölle des GZT für bestimmte, mit der…
Zur Förderung der integrierten Herstellung von Batterien in der Union sollte eine teilweise Aussetzung der Zölle des GZT für bestimmte, mit der…
Mit Blick auf die Förderung der integrierten Herstellung von Batterien in der Union sollte der Tag für die verbindliche Überprüfung bestimmter Aussetzungen von…
Um den Interessen der Union, technischen Entwicklungen von Waren, geänderten Umständen und Marktentwicklungen Rechnung zu tragen, könnte es gerechtfertigt sein,…
Die Kommission hat bestimmte Aussetzungen der autonomen Zollsätze des GZT, die im Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 aufgeführt sind, gemäß Artikel 2 der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.