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Zur Förderung der integrierten Herstellung von Batterien in der Union sollte eine teilweise Aussetzung der Zölle des GZT für bestimmte, mit der Batterieherstellung zusammenhängende Waren, die derzeit nicht im Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 aufgeführt sind und die die entsprechende Unionsproduktion, die nicht geeignet ist, den spezifischen Bedarf der Abnehmerindustrien in der Union zu decken, gewährt werden. Der Tag für die verbindliche Überprüfung dieser Aussetzungen sollte auf den 31. Dezember 2023 festgelegt werden, damit diese Überprüfung die kurzfristige Entwicklung des Batteriesektors in der Union berücksichtigt.
Zur Förderung der integrierten Herstellung von Batterien in der Union sollte eine teilweise Aussetzung der Zölle des GZT für bestimmte, mit der…
Zur Förderung der integrierten Herstellung von Batterien in der Union sollte eine teilweise Aussetzung der Zölle des GZT für bestimmte, mit der…
Zur Förderung der integrierten Herstellung von Batterien in der Union entsprechend der Mitteilung der Kommission vom 17. Mai 2018„Europa in Bewegung –…
Mit Blick auf die Förderung der integrierten Herstellung von Batterien in der Union sollte der Tag für die verbindliche Überprüfung bestimmter Aussetzungen von…
Um den Interessen der Union, technischen Entwicklungen von Waren, geänderten Umständen und Marktentwicklungen Rechnung zu tragen, könnte es gerechtfertigt sein,…
Bestimmte Waren, die nicht im Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 aufgeführt sind, werden in der Union nicht in ausreichender Menge hergestellt, um den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.