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Bei der Prüfung des Vorliegens von spezifischen Maßnahmen oder Praktiken in einem Drittland, die zu einer Beeinträchtigung des Zugangs von Wirtschaftsteilnehmern, Waren oder Dienstleistungen aus der Union zu den Märkten für öffentliche Aufträge und Konzessionen dieses Drittlands führen könnten, sollte die Kommission berücksichtigen, inwieweit die Rechtsvorschriften, Regeln oder sonstigen Maßnahmen in Bezug auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen in dem betreffenden Drittland Transparenz im Einklang mit geltenden internationalen Standards gewährleisten und nicht zu schwerwiegenden und wiederkehrenden Beschränkungen für Wirtschaftsteilnehmer, Waren oder Dienstleistungen aus der Union führen. Darüber hinaus sollte die Kommission prüfen, inwieweit einzelne öffentliche Auftraggeber oder Auftraggeber aus Drittländern in Bezug auf Wirtschaftsteilnehmer, Waren oder Dienstleistungen aus der Union restriktive Praktiken einführen oder weiterhin anwenden.
In dieser Verordnung sind Maßnahmen in Bezug auf nicht erfasste Beschaffungen festgelegt, die den Zugang von Wirtschaftsteilnehmern, Waren und Dienstleistungen…
Bei der Durchführung der Untersuchung sollte die Kommission das betreffende Drittland zur Aufnahme von Konsultationen auffordern, um Abhilfe bei etwaigen…
Die Kommission sollte über die Möglichkeit verfügen, jederzeit eine transparente Untersuchung von mutmaßlich restriktiven Maßnahmen oder Praktiken bei der…
Ist ein Drittland Vertragspartei des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen oder hat es ein Handelsabkommen mit der Union geschlossen, das…
Die internationalen Verpflichtungen hinsichtlich des Marktzugangs, die die Union gegenüber Drittländern im Bereich der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und…
Führt ein Drittland substanzielle und fortgeschrittene Verhandlungen mit der Union über den Marktzugang im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens, um die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.