Verordnung (EU) 2022/1031 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juni 2022 über den Zugang von Wirtschaftsteilnehmern, Waren und Dienstleistungen aus Drittländern zum Unionsmarkt für öffentliche Aufträge und Konzessionen und über die Verfahren zur Unterstützung von Verhandlungen über den Zugang von Wirtschaftsteilnehmern, Waren und Dienstleistungen aus der Union zu den Märkten für öffentliche Aufträge und Konzessionen von Drittländern (Instrument betreffend das internationale Beschaffungswesen — IPI) (Text von Bedeutung für den EWR)
Gemäß Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) legt die Europäische Union die gemeinsame Politik sowie Maßnahmen fest, führt diese durch und verbessert die Zusammenarbeit auf allen Gebieten der internationalen Beziehungen, um unter anderem die Integration aller Länder in die Weltwirtschaft zu fördern, auch durch den schrittweisen Abbau internationaler Handelshemmnisse.
Erwägungsgrund 1 32022R1031Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen