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Speicherverpflichtungen führen wahrscheinlich zu einer finanziellen Belastung der einschlägigen Marktteilnehmer in den Mitgliedstaaten, in deren Hoheitsgebiet sich relevante unterirdische Gasspeicheranlagen befinden, während die höhere Gasversorgungssicherheit allen Mitgliedstaaten zugutekommen soll, einschließlich derer, die über keine unterirdischen Gasspeicheranlagen verfügen. Um die Belastung, die mit der Sicherstellung einer ausreichenden Befüllung der unterirdischen Gasspeicheranlagen in der Union zur Gewährleistung der Gasversorgungssicherheit verbunden ist, im Geiste der Solidarität aufzuteilen, sollten Mitgliedstaaten ohne eigene unterirdische Gasspeicheranlagen unterirdische Gasspeicheranlagen in anderen Mitgliedstaaten nutzen. Falls ein Mitgliedstaat keine Verbindungsleitungen zu anderen Mitgliedstaaten hat oder falls es einem Mitgliedstaat aufgrund seiner begrenzten grenzüberschreitenden Fernleitungskapazität oder aus sonstigen technischen Gründen nicht möglich ist, unterirdische Gasspeicheranlagen in anderen Mitgliedstaaten zu nutzen, sollte diese Verpflichtung entsprechend verringert werden.
Es ist möglich, dass die Maßnahmen zur Aufteilung der mit der Speicherverpflichtung verbundenen Belastung zwischen Mitgliedstaaten ohne eigene unterirdische…
Alle Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Gewährleistung der Befüllung unterirdischer Gasspeicheranlagen, einschließlich der Bedingungen, die für die Befüllung auf…
Wenn ein Mitgliedstaat unterirdische Gasspeicheranlagen in seinem Hoheitsgebiet hat und die Gesamtkapazität größer ist als der jährliche Gasverbrauch dieses…
Mitgliedstaaten ohne unterirdische Gasspeicheranlagen sollten sicherstellen, dass Marktteilnehmer in diesen Mitgliedstaaten Vereinbarungen in Mitgliedstaaten…
Die effiziente Nutzung der bestehenden Infrastruktur, einschließlich grenzüberschreitender Fernleitungskapazitäten, unterirdischer Gasspeicheranlagen und…
Bei der Befüllung ihrer Speicheranlagen sollten die Mitgliedstaaten bestrebt sein, ihre Gaslieferanten zu diversifizieren, um ihre Abhängigkeit zu verringern,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.