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Die zuständigen Behörden übernehmen bei der Überwachung der Gasversorgungssicherheit eine wichtige Rolle und sorgen für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Gasversorgungssicherheit und den Kosten der Maßnahmen für die Verbraucher. Die zuständige Behörde jedes Mitgliedstaats oder eine von dem Mitgliedstaat benannte Stelle sollte die Füllstände der unterirdischen Gasspeicheranlagen in ihrem Hoheitsgebiet überwachen und der Kommission die Ergebnisse übermitteln. Es sollte der Kommission möglich sein, gegebenenfalls die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden um Unterstützung bei der Überwachung zu ersuchen.
Die zuständige Behörde und gegebenenfalls die benannte Stelle jedes Mitgliedstaats überwacht die Füllstände der unterirdischen Gasspeicheranlagen in ihrem…
Die zuständigen Behörden sollten die Füllstände der unterirdischen Gasspeicheranlagen kontinuierlich überwachen, um sicherzustellen, dass nicht von den…
Die Absätze 1 und 2 erhalten folgende Fassung: „(1) Die Speicheranlagenbetreiber melden der zuständigen Behörde in dem Mitgliedstaat, in dem sich die…
Jeder Mitgliedstaat benennt eine zuständige Behörde. Die zuständigen Behörden arbeiten bei der Durchführung dieser Verordnung zusammen. Die Mitgliedstaaten…
Die Koordinierungsgruppe „Gas“ sollte eine größere Rolle übernehmen und den ausdrücklichen Auftrag erhalten, die Leistung der Mitgliedstaaten hinsichtlich der…
Eine wirksame Überwachung und Berichterstattung ist für die Bewertung der Art und des Umfangs der Risiken für die Gasversorgungssicherheit sowie für die Wahl…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.