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Die zuständigen Behörden sollten die Füllstände der unterirdischen Gasspeicheranlagen kontinuierlich überwachen, um sicherzustellen, dass nicht von den Befüllungspfaden abgewichen wird. Die Befüllungspfade sollten mit einer gestatteten Abweichung von bis zu fünf Prozentpunkten festgelegt werden. Liegt der Füllstand in einem Mitgliedstaat mehr als fünf Prozentpunkte unter dem Stand seines Befüllungspfades, sollte die zuständige Behörde umgehend wirksame Maßnahmen zu dessen Anhebung treffen. Die Mitgliedstaaten sollten die Kommission und die Koordinierungsgruppe „Gas“ über diese Maßnahmen unterrichten.
Ungeachtet Absatz 1 und unbeschadet der Verpflichtung anderer Mitgliedstaaten zur Befüllung der betreffenden unterirdischen Gasspeicheranlagen kann jeder…
Die zuständigen Behörden übernehmen bei der Überwachung der Gasversorgungssicherheit eine wichtige Rolle und sorgen für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der…
Die Speicheranlagenbetreiber melden der zuständigen Behörde in dem Mitgliedstaat, in dem sich die betreffenden unterirdischen Gasspeicheranlagen befinden, und…
Der Befüllungspfad für jeden Mitgliedstaat mit unterirdischen Gasspeicheranlagen sollte aus einer Reihe von Zwischenzielen bestehen und auf der…
Jede erhebliche und anhaltende Abweichung eines Mitgliedstaats von seinen Befüllungspfaden kann die angemessenen Füllstände und das Befüllungsziel gefährden,…
Ab 2023 sollte jeder Mitgliedstaat mit unterirdischen Gasspeicheranlagen jährlich der Kommission einen Entwurf für den Befüllungspfad übermitteln, der die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.