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Das digitale COVID-Zertifikat der EU wurde mit der Verordnung (EU) 2021/953 des Europäischen Parlaments und des Rates eingeführt, die einen gemeinsamen Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur Bescheinigung von COVID-19-Impfungen und -Tests sowie der Genesung von einer COVID-19-Infektion festlegt, um die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit von Unionsbürgerinnen und -bürgern und ihren Familienangehörigen während der COVID-19-Pandemie zu erleichtern. Diese Verordnung wurde durch die Verordnung (EU) 2021/954 des Europäischen Parlaments und des Rates ergänzt, mit der der Rahmen für das digitale COVID-Zertifikat der EU auf Drittstaatsangehörige mit rechtmäßigem Aufenthalt oder Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, die gemäß dem Unionsrecht zu Reisen in andere Mitgliedstaaten berechtigt sind, ausgeweitet wurde.
Die Verordnung (EU) 2021/953 des Europäischen Parlaments und des Rates legt den Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler…
Da nach wie vor ungewiss ist, wie sich die COVID-19-Pandemie weiter entwickeln wird, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Mitgliedstaaten von…
Da alle Beschränkungen des freien Personenverkehrs innerhalb der Union, die zur Eindämmung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 eingeführt wurden, einschließlich…
Die Geltungsdauer der Verordnungen (EU) 2021/953 und (EU) 2021/954 endet am 30. Juni 2022. Die COVID-19-Pandemie ist jedoch noch nicht beendet und Ausbrüche von…
Bis zum 31. Dezember 2022 sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen dritten Bericht über die Anwendung der Verordnung (EU) 2021/953…
Um eine rasche und rechtzeitige Anwendung zu ermöglichen und die Weiterführung des digitalen COVID-Zertifikats der EU sicherzustellen, sollte diese Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.