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Diese Verordnung ist nicht so zu verstehen, als erleichtere oder fördere sie die Einführung von Reisebeschränkungen während der COVID-19-Pandemie. Darüber hinaus rechtfertigt die Notwendigkeit einer Überprüfung der durch die Verordnung (EU) 2021/953 eingeführten Zertifikate nicht eine vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen. Kontrollen an den Binnengrenzen sollten ein letztes Mittel bleiben, vorbehaltlich der Sonderbestimmungen des Schengener Grenzkodex.
Eine Überprüfung der Zertifikate, aus denen sich das digitale COVID-Zertifikat der EU zusammensetzt, sollte nicht zu weiteren Einschränkungen der Freizügigkeit…
Die Verordnung (EU) 2021/953 des Europäischen Parlaments und des Rates legt den Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler…
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Erleichterung des Reisens für Drittstaatsangehörige mit rechtmäßigem Aufenthalt oder Wohnsitz im Hoheitsgebiet der…
Das digitale COVID-Zertifikat der EU wurde mit der Verordnung (EU) 2021/953 des Europäischen Parlaments und des Rates eingeführt, die einen gemeinsamen Rahmen…
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Erleichterung der Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit innerhalb der Union während der COVID-19-Pandemie mithilfe…
Die Geltungsdauer der Verordnungen (EU) 2021/953 und (EU) 2021/954 endet am 30. Juni 2022. Die COVID-19-Pandemie ist jedoch noch nicht beendet und Ausbrüche von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.