Verordnung (EU) 2022/1037 der Kommission vom 29. Juni 2022 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf die Verwendung von Glykolipiden als Konservierungsstoff in Getränken (Text von Bedeutung für den EWR)
Im Dezember 2019 wurde bei der Kommission ein Antrag auf Zulassung für die Verwendung von Glykolipiden als Konservierungsstoff in aromatisierten Getränken, einigen anderen Erzeugnissen der Kategorie 14.1 „nichtalkoholische Getränke“ sowie alkoholfreiem Bier und Malzgetränken gestellt.
Erwägungsgrund 4 32022R1037
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