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Der Einsatz von FADs im ICCAT-Übereinkommensbereich ist vom 1. Januar1. Januar bis zum 13. März 2022 verboten.
In den 15 Tagen vor Beginn des Zeitraums nach Absatz 1 stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass ihre Schiffe keine FADs ausbringen. Jedes Schiff darf im ICCAT-Übereinkommensbereich zu keinem Zeitpunkt mehr als 300 FADs mit operativen Bojen einsetzen.
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission bis zum 30. Juni 2022 historische Daten über Fanggerät, das von ihren Ringwadenfänger um FADs eingesetzt wird. Wenn ein Mitgliedstaat diese Daten nicht bis zu dem genannten Datum übermittelt hat, dürfen Schiffe unter seiner Flagge kein Fanggerät um FADs einsetzen, bis die Kommission von dem betreffenden Mitgliedstaat diese Daten zur Weiterleitung an die ICCAT erhalten hat.
Zu Ringwadenfängern und Köderschiffen, die tropischen Thunfisch in Verbindung mit Fischsammelgeräten (im Folgenden „FAD“) befischen, übermitteln die…
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass Schiffe unter ihrer Flagge, die berechtigt sind, tropischen Thunfisch zu befischen, ein Mindestmaß an Beobachtern…
In dem Teil des WCPFC-Übereinkommensbereichs zwischen 20° N und 20° S ist Ringwadenfischern, die Fischsammelgeräte (im Folgenden „FAD“) einsetzen, der Fischfang…
Ein Ringwadenfänger darf zu keinem Zeitpunkt mehr als 550 aktive treibende Fischsammelgeräte (fish aggregating devices, FAD) einsetzen.
In dem Teil des WCPFC-Übereinkommensbereichs zwischen 20°N und 20°S ist Ringwadenfischern, die Fischsammelgeräte (im Folgenden „FAD“) einsetzen, der Fischfang…
In dem Teil des WCPFC-Übereinkommensbereichs zwischen 20° N und 20° S ist es Ringwadenfischern in der Zeit zwischen dem 1. Juli 2018, 0.00 Uhr, und dem 30.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.