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Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 zielt die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) darauf ab, den Grad der Befischung, der den höchstmöglichen Dauerertrag (maximum sustainable yield — MSY) ermöglicht, soweit möglich bis 2015, und unter allen Umständen schrittweise für alle Bestände bis spätestens 2020 zu erreichen.
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 zielt die GFP darauf ab, den Grad der Befischung, der den höchstmöglichen Dauerertrag (maximum sustainable yield — MSY)…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 zielt die GFP darauf ab, den Grad der Befischung, der den höchstmöglichen Dauerertrag (maximum sustainable yield — MSY)…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 zielt die GFP darauf ab, den Grad der Befischung, der den höchstmöglichen Dauerertrag ermöglicht, soweit möglich bis…
Nach der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 zielt die GFP darauf ab, den Grad der Befischung, der den höchstmöglichen Dauerertrag ermöglicht, soweit möglich bis…
In der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) im Einklang mit den…
In der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) im Einklang mit den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.