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Der Branche sollte eine angemessene Frist für die Anpassung an die neuen Anforderungen eingeräumt werden, innerhalb der sie die erforderlichen Änderungen an der Kennzeichnung sowie an den Produktformulierungen vornehmen kann, damit sichergestellt ist, dass nur kosmetische Mittel, die die neuen Anforderungen erfüllen, in Verkehr gebracht werden. Den Wirtschaftsteilnehmern sollte außerdem eine angemessene Frist eingeräumt werden, um kosmetische Mittel, die den neuen Anforderungen nicht entsprechen und die vor dem Geltungsbeginn der neuen Kennzeichnungsvorschrift in Verkehr gebracht wurden, vom Markt zu nehmen. Angesichts des relativ geringen Risikos im Zusammenhang mit Formaldehydabspaltern und der großen Zahl betroffener kosmetischer Mittel sollte der Übergangszeitraum daher 24 bzw. 48 Monate betragen.
Was die neuen Beschränkungen betrifft, so sollte den Wirtschaftsteilnehmern eine angemessene Frist zur Anpassung eingeräumt werden, in der sie die Formulierung…
Der Branche sollte eine angemessene Frist für die Anpassung an die neuen Anforderungen eingeräumt werden, innerhalb der sie die Formulierung ihrer Produkte und…
Der Branche sollte eine angemessene Frist für die Anpassung an die neuen Anforderungen eingeräumt werden, darunter auch für die Änderung der Formulierung ihrer…
Es sollten angemessene Fristen vorgesehen werden, damit die Industrie Anpassungen an die neuen Anforderungen im Zusammenhang mit der Verwendung von…
Es sollten angemessene Fristen gewährt werden, damit die Industrie Anpassungen an die neuen Anforderungen vornehmen und die betreffenden kosmetischen Mittel…
Der Branche sollte eine angemessene Frist für die Anpassung an die neuen Anforderungen eingeräumt werden, innerhalb der sie die Formulierung ihrer Produkte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.