Erwägungsgrund 18 32021R1150VERORDNUNG (EU) 2021/1150 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Juli 2021 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1862 und (EU) 2019/818 hinsichtlich der Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für die Zwecke des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems
Die Verordnungen (EU) 2018/1862 und (EU) 2019/818 sollten daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 16 32019R0592VERORDNUNG (EU) 2019/592 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. April 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1806 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind, angesichts des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union
Die Verordnung (EU) 2018/1806 sollte daher geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32022R1903VERORDNUNG (EU) 2022/1903 DES RATES vom 6. Oktober 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/263 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete
Die Verordnung (EU) 2022/263 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 8 32018R0511VERORDNUNG (EU) 2018/511 DES RATES vom 23. März 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/120 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten
Die Verordnung (EU) 2018/120 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 12 32018R0915VERORDNUNG (EU) 2018/915 DES RATES vom 25. Juni 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/120 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten
Die Verordnung (EU) 2018/120 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32018R1308VERORDNUNG (EU) 2018/1308 DES RATES vom 28. September 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/120 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten für Wolfsbarsch
Die Verordnung (EU) 2018/120 sollte daher entsprechend geändert werden —