Erwägungsgrund 1 32022R1190
Das Schengener Informationssystem (SIS) stellt ein wesentliches Instrument für die Wahrung eines hohen Maßes an Sicherheit im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts der Union dar, indem es die operative Zusammenarbeit zwischen den nationalen zuständigen Behörden, insbesondere Grenzschutz, Polizei, Zollbehörden, Einwanderungsbehörden und für die Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten oder für die Strafvollstreckung zuständigen Behörden unterstützt. Die Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates bildet die Rechtsgrundlage für das SIS in Bezug auf die Angelegenheiten, die in den Anwendungsbereich des Dritten Teils Titel V Kapitel 4 und 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) fallen.