Erwägungsgrund 1 32022R1329
Mit der Verordnung (EU) Nr. 377/2012 des Rates wird der Beschluss 2012/285/GASP des Rates umgesetzt und bestimmte Maßnahmen gegen den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in der Republik Guinea-Bissau gefährdende Personen, Organisationen und Einrichtungen, einschließlich des Einfrierens ihrer Vermögenswerte, vorgesehen.