Erwägungsgrund 1 32022R1403
Die bulgarische, deutsche, irische und tschechische Sprachfassung der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthalten Fehler. Anhang IV Kapitel V Abschnitt G enthält in der deutschen und tschechischen Sprachfassung in Nummer 1 sowie in der bulgarischen und irischen Sprachfassung in Nummer 2 einen Fehler, der den Sinn der Bestimmung verändert.