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Am 9. September 2020 erhielt die Kommission einen Antrag auf Zulassung zur Verwendung von Natriumcarbonaten (E 500) und Kaliumcarbonaten (E 501) in nicht verarbeiteten Kopffüßern.
Die Sicherheit von Natriumcarbonaten (E 500) und Kaliumcarbonaten (E 501) wurde 1990 vom Wissenschaftlichen Ausschuss „Lebensmittel“ bewertet, der für ihre…
Daher ist es angezeigt, die Verwendung von Natriumcarbonaten (E 500) und Kaliumcarbonaten (E 501) als Säureregulatoren in der Lebensmittelkategorie „09.1.2…
Am 15. Oktober 2015 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Kaliumcarbonat (E 501) auf geschältem, geschnittenem und zerkleinertem Obst und Gemüse…
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sind Natriumcarbonate (E 500) und Kaliumcarbonate (E 501) ohne Höchstmengenbegrenzung (quantum satis) zur…
Am 12. November 2012 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Calciumascorbat (E 302) und Natriumalginat (E 401) als Überzugsmittel bei bestimmtem…
Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert: i) In der Lebensmittelkategorie 09.1.2 „Weich- und Krebstiere, nicht verarbeitet“…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.