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In Teil A des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 283/2013 bzw. der Verordnung (EU) Nr. 284/2013 sind die Anforderungen an die Daten festgelegt, die gemäß den einheitlichen Grundsätzen zu bewerten sind, und es wird auf chemische Wirkstoffe bzw. auf Pflanzenschutzmittel, die diese enthalten, Bezug genommen. Aus Gründen der Rechtssicherheit, der Klarheit und der Kohärenz mit der Verordnung (EU) Nr. 283/2013 und der Verordnung (EU) Nr. 284/2013 sollte Teil I des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 546/2011 in „Teil A“ umbenannt werden.
In Teil B des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 283/2013 bzw. der Verordnung (EU) Nr. 284/2013 sind die Anforderungen an die Daten festgelegt, die gemäß den…
Aktuell vorliegende wissenschaftliche Erkenntnisse über Pflanzenschutzmittel, die Mikroorganismen enthalten, insbesondere bezüglich Wirksamkeit, Gesamtwirkung,…
Die Verordnung (EU) Nr. 284/2013 der Kommission enthält die Datenanforderungen für Pflanzenschutzmittel, die Wirkstoffe enthalten. Für Pflanzenschutzmittel, die…
In der Verordnung (EU) Nr. 283/2013 der Kommission sind die Datenanforderungen für Wirkstoffe festgelegt. Für Wirkstoffe, die chemische Stoffe sind, sind diese…
In der Verordnung (EU) Nr. 546/2011 der Kommission sind die einheitlichen Grundsätze für die Bewertung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln festgelegt. In…
Sie legen die Daten im Einklang mit Teil B des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 283/2013 in der vor der Änderung durch die vorliegende Verordnung geltenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.