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Ziel der einheitlichen Grundsätze für die Bewertung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist es, sicherzustellen, dass im Rahmen der Bewertungen und Entscheidungen mit Blick auf die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln durch die Mitgliedstaaten ein hohes Maß an Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt erzielt wird, wie in der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vorgeschrieben. Die einheitlichen Grundsätze enthalten auch einige Erläuterungen dazu, wie die Mitgliedstaaten die Daten zu bewerten haben, die die Antragsteller gemäß den in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Datenanforderungen vorgelegt haben. Da die Rechtsvorschriften mit den Datenanforderungen mit der Verordnung (EU) 2022/1441 der Kommission geändert werden, muss eine kohärente Anwendung der neuen Vorschriften gewährleistet sein, damit neue Anträge im Einklang mit den geänderten Datenanforderungen gestellt werden.
Einheitliche Grundsätze für die Bewertung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln enthalten die Anforderungen des Anhangs VI der Richtlinie 91/414/EWG und…
Änderungen der Verordnung über die einheitlichen Grundsätze für die Bewertung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 29 Absatz 6 unter…
In der Verordnung (EU) Nr. 546/2011 der Kommission sind die einheitlichen Grundsätze für die Bewertung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln festgelegt. In…
Um in bestimmten Fällen die Einreichung von Daten bezüglich der Wirkstoffe in Anträgen auf die Zulassung oder die Änderung der Zulassung von…
Im Interesse der Vorhersehbarkeit, Effizienz und Kohärenz sollten die Kriterien, Verfahren und Bedingungen für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln unter…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 müssen die einheitlichen Grundsätze für die Bewertung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln die Anforderungen des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.