Verordnung (EU) 2022/1466 der Kommission vom 5. September 2022 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Streichung bestimmter Aromastoffe aus der Unionsliste (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Stoffe sollten daher aus der Unionsliste der Aromastoffe gestrichen werden.
Erwägungsgrund 5 32022R1466
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