Erwägungsgrund 9 32016R0637VERORDNUNG (EU) 2016/637 DER KOMMISSION vom 22. April 2016 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Streichung bestimmter Aromastoffe aus der Unionsliste (Text von Bedeutung für den EWR)
Daher sollten 2,6,6-Trimethyl-1-cyclohexen-1-carboxaldehyd (FL 05.121), Myrtenylformiat (FL 09.272), Myrtenyl-2-methylbutyrat (FL 09.899) und…
Erwägungsgrund 5 32019D0415BESCHLUSS (GASP) 2019/415 DES RATES vom 14. März 2019 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Der Eintrag zu einer verstorbenen Person sollte aus der Liste der benannten Personen und Organisationen entfernt werden.
Erwägungsgrund 5 32017D1561BESCHLUSS (GASP) 2017/1561 DES RATES vom 14. September 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Die Einträge zu vier verstorbenen Personen sollten aus der Liste der benannten Personen und Organisationen gestrichen werden.
Erwägungsgrund 5 32019D0806BESCHLUSS (GASP) 2019/806 DES RATES vom 17. Mai 2019 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien
Neun Einträge sollten von der Liste der benannten Personen und Organisationen gestrichen werden.
Erwägungsgrund 5 32020D0399BESCHLUSS (GASP) 2020/399 DES RATES vom 13. März 2020 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Die Einträge zu zwei verstorbenen Personen sollten aus der Liste der benannten Personen und Organisationen gestrichen werden.
Erwägungsgrund 5 32015D0955BESCHLUSS (GASP) 2015/955 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 16. Juni 2015 zur Ernennung des Befehlshabers der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) und zur Aufhebung des Beschlusses EUTM MALI/3/2014 (EUTM MALI/2/2015)
Der Beschluss EUTM MALI/3/2014 sollte daher aufgehoben werden.