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Teil A der Unionsliste enthält eine Reihe von Stoffen, für die die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit die Bewertung noch nicht abgeschlossen oder zusätzliche wissenschaftliche Daten angefordert hat, um die Bewertung abzuschließen. Für 19 dieser Stoffe haben die für das Inverkehrbringen der Aromastoffe verantwortlichen Personen inzwischen ihre Anträge zurückgezogen. Diese Aromastoffe sollte daher aus der Unionsliste gestrichen werden.
Teil A der Unionsliste enthält sowohl bewertete Aromastoffe, die nicht mit einer Fußnote versehen sind, als auch Aromastoffe, deren Bewertung noch nicht…
Teil A der Unionsliste enthält sowohl bewertete Aromastoffe, die nicht mit einer Fußnote versehen sind, als auch Aromastoffe, deren Bewertung noch nicht…
Die bei diesen Bewertungen von Aromastoffgruppen beurteilten Aromastoffe sollten daher durch Streichung der Verweise auf eine der Fußnoten 1 bis 4 in den…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) hat die Bewertung von 8 Stoffen abgeschlossen, die in der Liste als Aromastoffe…
Die bei diesen Bewertungen von Aromastoffgruppen beurteilten Aromastoffe sollten durch Streichung der Verweise auf die Fußnoten 2, 3 oder 4 in den…
Gemäß Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 dürfen Aromastoffe, die nicht in der Unionsliste enthalten sind, bis zum 22. Oktober 2014 als solche in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.