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Anhang IX Kapitel E der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält die Vorschriften für die Einfuhr von Schafen und Ziegen in die Union. Gemäß diesen Bestimmungen ist bei solchen Einfuhren eine Tiergesundheitsbescheinigung mitzuführen, in der unter anderem bestätigt wird, dass die in die Union eingeführten zur Zucht bestimmten Schafe und Ziegen aus einem Haltungsbetrieb mit vernachlässigbarem oder kontrolliertem Risiko klassischer Scrapie stammen oder, wenn es sich um Schafe handelt, Tiere des Prionprotein-Genotyps ARR/ARR sind, was Resistenz gegenüber klassischer Scrapie verleiht.
Anhang IX Kapitel E Nummer 5 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 erhält folgende Fassung: „(5) Bei zur Züchtung in die Union eingeführten Schafen und Ziegen, die…
Die Kapitel E und H von Anhang IX der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthalten Vorschriften für die Einfuhr von Schafen und Ziegen sowie deren Samen und Embryonen…
In Anhang VIII Kapitel A Teil A Nummern 1.2 und 1.3 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sind die Bedingungen festgelegt, die ein Betrieb erfüllen muss, um als…
Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält Vorschriften für ein Überwachungssystem zur Verhütung von TSE, einschließlich der Überwachung von Schafen…
Anhang IX der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält Vorschriften für die Einfuhr von lebenden Tieren, Embryonen, Eizellen und Erzeugnissen tierischen Ursprungs…
Anhang IX Kapitel H der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält Vorschriften für die Einfuhr von Samen und Embryonen von Schafen und Ziegen in die Union. Diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.