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Im Einklang mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden das „Austrittsabkommen“) und insbesondere nach Artikel 5 Absatz 4 des Protokolls zu Irland/Nordirland in Verbindung mit Anhang 2 jenes Protokolls gelten die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sowie die auf ihr beruhenden Rechtsakte der Kommission nach Ablauf des im Austrittsabkommen vorgesehenen Übergangszeitraums für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich in Bezug auf Nordirland. Dementsprechend unterliegen lebende Tiere, die von Großbritannien nach Nordirland verbracht werden, nunmehr den für Einfuhren aus einem Drittland geltenden Vorschriften.
Im Einklang mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen…
Am 1. Februar 2020 trat das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen…
Das Vereinigte Königreich beantragte eine Verlängerung des Beschlusses (EU) 2020/491 bis zum Ende des Übergangszeitraums. Die Bestimmungen der…
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gilt vorbehaltlich der in § 2 genannten Ausnahmen im Landesrecht während des Übergangszeitraums gemäß…
Das Vereinigte Königreich ist an die Regelungen des Protokolls zu Irland/Nordirland (im Folgenden „Protokoll“) zum Abkommen über den Austritt des Vereinigten…
Im Einklang mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.