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Am 6. Oktober 2022 erließ der Rat den Beschluss (GASP) 2022/1908 zur Änderung des Titels des Beschlusses (GASP) 2022/266 und zur Ausweitung des geografischen Geltungsbereichs der darin vorgesehenen Beschränkungen auf alle nicht von der Regierung kontrollierten ukrainischen Gebiete in den Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja. Der politische Kontext und die politischen Gründe für die Ausweitung des Geltungsbereichs der restriktiven Maßnahmen sind in den Erwägungsgründen des Beschlusses (GASP) 2022/1908 dargelegt.
Angesichts dieser ernsten Lage hält der Rat es für angemessen, den Titel des Beschlusses (GASP) 2022/266 zu ändern und den geografischen Geltungsbereich der…
Am 6. Oktober 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/1908 als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der ukrainischen Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und…
Am 6. Oktober 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/1908 als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der ukrainischen Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und…
Angesichts der weiteren Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine, die Organisation illegaler „Scheinreferenden“ in den derzeit illegal von der…
Mit der Verordnung (EU) 2022/263 des Rates werden mehrere im Beschluss (GASP) 2022/266 des Rates vorgesehene Maßnahmen umgesetzt, darunter bestimmte…
Angesichts der humanitären Krise aufgrund der unprovozierten Invasion der Ukraine durch Streitkräfte der Russischen Föderation hat der Rat am 13. April 2022 den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.