Erwägungsgrund 3 32022R1905
Die Änderungen des Beschlusses 2014/145/GASP durch Beschluss (GASP) 2022/1907 fallen in den Geltungsbereich des Vertrags, und daher sind für ihre Umsetzung, insbesondere zur Gewährleistung ihrer einheitlichen Anwendung in allen Mitgliedstaaten, Rechtsvorschriften auf Ebene der Union erforderlich.