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In Bezug auf Verhaltensweisen von Torwächtern, die nicht unter die in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen fallen, sollte die Kommission eine Marktuntersuchung zu neuen Dienstleistungen und neuen Praktiken einleiten können, um festzustellen, ob die in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen durch einen delegierten Rechtsakt, der in den in der Verordnung für delegierte Rechtsakte festgelegten Geltungsbereich der Ermächtigung fällt, oder durch die Vorlage eines Vorschlags zur Änderung dieser Verordnung ergänzt werden sollten. Dies berührt nicht die Möglichkeit der Kommission, in geeigneten Fällen ein Verfahren nach Artikel 101 oder 102 AEUV einzuleiten. Ein solches Verfahren sollte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates durchgeführt werden. In dringenden Fällen, in denen die Gefahr eines schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens für den Wettbewerb besteht, sollte die Kommission den Erlass einstweiliger Maßnahmen gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 in Erwägung ziehen.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 49 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um diese Verordnung in Bezug auf die Verpflichtungen aus…
Die Kommission überprüft regelmäßig die nach den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels verhängten Abhilfemaßnahmen, um sicherzustellen, dass der Torwächter seinen…
Falls Torwächter unfaire oder die Bestreitbarkeit von im Rahmen dieser Verordnung benannten zentralen Plattformdiensten beschränkende Praktiken an den Tag legen…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um…
Die Verpflichtungen der Torwächter sollten nur aktualisiert werden, wenn nach einer gründlichen Untersuchung der Art und Auswirkungen bestimmter Praktiken…
Die Dienste im digitalen Sektor und die Arten von Praktiken im Zusammenhang mit diesen Diensten können sich innerhalb kurzer Zeit stark ändern. Um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.