Erwägungsgrund 13 32019R0712
Damit die Kommission angemessen über mögliche Elemente informiert ist, die die Einleitung einer Untersuchung rechtfertigen, sollten alle Mitgliedstaaten, Luftfahrtunternehmen der Union oder Verbände von Luftfahrtunternehmen der Union berechtigt sein, Beschwerden einzureichen, die innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden sollten.