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Koordinatoren sollten bewährte Verfahren zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 95/93 austauschen, einschließlich über die European Airport Coordinators Association (EUACA). Die EUACA ist aufgefordert, weiterhin Leitlinien für eine abgestimmte Umsetzung der Unionsvorschriften herauszugeben, insbesondere in Bezug auf die Bestimmung zur Abschwächung der Beschränkungen. Außerdem benötigen die Luftfahrtunternehmen die Information, ob die Abschwächungsmaßnahmen angewendet werden oder nicht, für die Planung ihrer Flugpläne. Daher muss für eine transparente Kommunikation durch die Koordinatoren gesorgt werden.
Im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Anwendung dieser Verordnung und angesichts der Notwendigkeit, die Risiken für die Flugsicherheit in der Zivilluftfahrt…
Der Koordinierungsausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung nach Maßgabe des Artikels 5 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 95/93. Die betroffenen obersten…
Um eine bessere Verhütung von Unfällen und Störungen in der Luftfahrt sicherzustellen, sollte sich die EASA in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der…
Flughäfen, Flughafendienstleister und Luftfahrtunternehmen müssen sich für eine angemessene Planung Informationen zu den verfügbaren Kapazitäten verschaffen…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates ist die Agentur verpflichtet, alle Informationen zu übermitteln, die für die…
Während die Maßnahmen zur Abschwächung der Beschränkungen eng ausgelegt werden sollten, da sie eine Ausnahme von den Anforderungen an die übliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.