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Aufgrund der Unsicherheit hinsichtlich der Entwicklung verschiedener Krisen, insbesondere der Lage in der Ukraine und der COVID-19-Krise, sind solide Verkehrsprognosen für die Winterflugplanperiode 2022/2023 schwierig. Folglich sollten Luftfahrtunternehmen — soweit erforderlich — von den Anforderungen befreit werden, Zeitnischen zu nutzen, um das Recht auf dieselben Zeitnischen in der entsprechenden darauffolgenden Flugplanperiode aufrechtzuerhalten. Dies würde es den Luftfahrtunternehmen ermöglichen, die Erbringung von Diensten zu erhöhen, sobald die Umstände es zulassen, wobei die regulären Vorschriften für die Nutzung von Zeitnischen ab der Sommerflugplanperiode 2023 angewendet würden, vorbehaltlich der Anpassungen, die die Kommission unter spezifischen Umständen vorgenommen hat, um auf bestimmte Herausforderungen für den Luftverkehrssektor zu reagieren.
In Zeiten, in denen die Nachfrage aufgrund der COVID-19-Krise deutlich beeinträchtigt ist, sollten Luftfahrtunternehmen in dem erforderlichen Umfang von den…
Stellt die Kommission fest, dass die schrittweise Wiederherstellung des Luftverkehrs zwischen der Ukraine und der Union aufgrund der Zerstörung der…
Die von Eurocontrol, dem Netzmanager für die Funktionen des Luftverkehrsnetzes des einheitlichen europäischen Luftraums, veröffentlichten Zahlen zeigen, dass…
Daher gilt es, im Einklang mit diesen Grundsätzen und für einen begrenzten Zeitraum die Bedingungen festzulegen, unter denen Luftfahrtunternehmen ihren Anspruch…
Damit Luftfahrtunternehmen ihren Anspruch auf Zeitnischen, die ihnen für die Flugplanperiode Sommer 2009 zugewiesen waren, nicht durch die Nichtinanspruchnahme…
Die Kommission sollte die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf die Luftverkehrsbranche auch weiterhin analysieren. Sollte sich die Wirtschaftslage vor der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.