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Mit dem Vertrag von Lissabon wurde der Rechtsrahmen für die Befugnisse, die der Kommission vom Gesetzgeber übertragen werden, geändert, indem eine Unterscheidung zwischen den Befugnissen eingeführt wurde, die der Kommission für den Erlass von Rechtsakten ohne Gesetzescharakter mit allgemeiner Geltung zur Ergänzung oder Änderung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften des betreffenden Gesetzgebungsaktes übertragen werden (delegierte Rechtsakte), und den Befugnissen, die der Kommission für den Erlass von Rechtsakten zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der verbindlichen Rechtsakte der Union (Durchführungsrechtsakte) übertragen werden.
Mit dem Vertrag von Lissabon wurde der Rechtsrahmen für die Befugnisse, die der Kommission vom Gesetzgeber übertragen werden, geändert, indem eine…
Der Vertrag von Lissabon enthält mehrere Änderungen der Arbeitsweise des Rates und seiner Präsidentschaft, der Zusammensetzung des Rates sowie der Art der…
Zur Änderung und Ergänzung der Richtlinie 2000/53/EG und zur Änderung der Richtlinie 2012/19/EU sollte der Kommission die Befugnis zum Erlass von Rechtsakten…
Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon sollten die der Kommission mit der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 übertragenen Befugnisse an die Artikel 290…
In Rechtsakten, die vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon erlassen wurden, werden der Kommission Befugnisse übertragen, um Maßnahmen nach dem…
Um den Entwicklungen auf internationaler Ebene Rechnung zu tragen und die Transparenz zu erhöhen, sollte der Kommission gemäß Artikel 290 AEUV die Befugnis zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.