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Bei vertraglichen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen bezüglich des Erwerbs von Waren oder Dienstleistungen stellt die Richtlinie 2013/11/EU sicher, dass die Verbraucher und Unternehmen in der Union Zugang zu zertifizierten Stellen für alternative Streitbeilegungsverfahren haben. In dieser Hinsicht sollte klargestellt werden, dass die Vorschriften dieser Verordnung über die außergerichtliche Streitbeilegung die genannte Richtlinie unberührt lassen, einschließlich des Rechts der Verbraucher nach dieser Richtlinie, sich jederzeit aus dem Verfahren zurückzuziehen, wenn sie mit der Durchführung oder dem Ablauf des Verfahrens nicht zufrieden sind.
Dieser Artikel lässt die Richtlinie 2013/11/EU sowie die alternativen Streitbeilegungsverfahren und -stellen für Verbraucher, die nach jener Richtlinie…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die nationale Regulierungsbehörde oder andere für die Anwendung der Artikel 102 bis 107 und des Artikels 115 dieser…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Verbraucher Zugang zu angemessenen, zügigen und wirksamen außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren für die…
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die Endkunden über eine unabhängige Einrichtung wie einen Bürgerbeauftragen für Energie, einen Verbraucherverband oder…
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die Endkunden über eine unabhängige Einrichtung wie einen Bürgerbeauftragen für Energie, einen Verbraucherverband oder…
Die Verbraucher sollten Zugang zu angemessenen, zügigen und wirksamen alternativen Streitbeilegungsverfahren zur Beilegung von Streitigkeiten haben, die sich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.