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Da eine Überprüfung durch unabhängige Sachverständige notwendig ist, sollten Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen einer Rechenschaftspflicht hinsichtlich der Einhaltung der Pflichten aus dieser Verordnung und gegebenenfalls zusätzlicher Verpflichtungszusagen im Rahmen von Verhaltenskodizes und Krisenprotokollen unterliegen, was durch unabhängige Prüfungen sichergestellt werden sollte. Um sicherzustellen, dass die Prüfungen wirksam, effizient und rechtzeitig durchgeführt werden, sollten die Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen den Organisationen, die die Prüfungen durchführen, die erforderliche Zusammenarbeit und Unterstützung leisten, indem sie dem Prüfer unter anderem Zugang zu allen relevanten Daten und Räumlichkeiten gewähren, die für eine ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung erforderlich sind, einschließlich gegebenenfalls Daten im Zusammenhang mit algorithmischen Systemen, und indem sie mündliche oder schriftliche Anfragen beantworten. Zudem sollten die Prüfer andere objektive Informationsquellen nutzen können, wie z. B. Studien zugelassener Forscher. Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen sollten die Durchführung der Prüfung nicht beeinträchtigen. Die Prüfungen sollten im Einklang mit bewährten Verfahren der Industrie und einer hohen Berufsethik und Objektivität durchgeführt werden, gegebenenfalls unter gebührender Berücksichtigung von Prüfungsnormen und -kodizes. Die Prüfer sollten die Vertraulichkeit, Sicherheit und Integrität der Informationen sicherstellen, die sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten, einschließlich Geschäftsgeheimnissen. Diese Sicherstellung sollte kein Mittel sein, die Anwendbarkeit von Prüfvorschriften dieser Verordnung zu umgehen. Die Prüfer sollten über die erforderlichen Kenntnisse im Bereich des Risikomanagements sowie über die technische Kompetenz für die Prüfung von Algorithmen verfügen. Sie sollten unabhängig sein, damit sie ihre Aufgaben auf angemessene und vertrauenswürdige Weise wahrnehmen können. Sie sollten die grundlegenden Unabhängigkeitsanforderungen für verbotene prüfungsfremde Dienstleistungen, Wechsel der Prüfungsgesellschaft und nicht an Bedingungen geknüpfte Gebühren erfüllen. Sind ihre Unabhängigkeit und technische Kompetenz nicht über jeden Zweifel erhaben, sollten sie ihre Funktion niederlegen oder auf den Prüfauftrag verzichten.
Die Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen leisten den Organisationen, die die Prüfungen gemäß diesem Artikel durchführen,…
Die Maßnahmen gemäß Absatz 1 können die Benennung unabhängiger externer Sachverständiger und Prüfer sowie die Benennung von Sachverständigen und Prüfern der…
Für die Zwecke des Absatzes 1 erläutern die Anbieter sehr großer Online-Plattformen oder sehr großer Online-Suchmaschinen auf Verlangen des Koordinators für…
Angesichts der Komplexität der Funktionsweise der genutzten Systeme und der mit ihnen verbundenen systemischen Risiken für die Gesellschaft sollten Anbieter…
Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen sollten sicherstellen, dass ihr Konzept für die Risikobewertung und -minderung auf…
Da sehr große Online-Plattformen aufgrund ihrer Reichweite – insbesondere der Zahl der Nutzer – für die Erleichterung von öffentliche Debatten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.