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Infolge der Aussetzung der Finanzierungsvereinbarungen mit Partnerländern wurden mit der Beteiligung von Russland oder Belarus in Zusammenhang stehende Zahlungen ausgesetzt. Zudem werden in der Ukraine Zahlungen ins Ausland durch die von der Nationalbank ergriffenen außerordentlichen Maßnahmen sowie durch die Sicherheitslage infolge der militärischen Aggression Russlands behindert. Es ist daher angebracht, der Verwaltungsbehörde die Möglichkeit einzuräumen, Mittel direkt an diejenigen Projektbegünstigten in den Mitgliedstaaten und in Partnerländern auszuzahlen, deren Finanzierungsvereinbarungen nicht ausgesetzt sind.
Seit der Mitteilungen über die Aussetzung der Finanzierungsvereinbarungen für Kooperationsprogramme mit Russland und Belarus ist die Durchführung jeglicher…
Die Finanzierungsvereinbarungen für Kooperationsprogramme mit der Ukraine und der Republik Moldau sind nicht ausgesetzt. Die unprovozierte und ungerechtfertigte…
Es sollte die Möglichkeit vorgesehen werden, den Finanzierungsbedarf der Ukraine neu zu bewerten und die Unterstützung zu kürzen, auszusetzen oder einzustellen,…
Die Kommission kann die Zwischenzahlungen auf der Ebene der Prioritätsachsen oder der Programme ganz oder teilweise aussetzen, sofern a) das Verwaltungs- und…
Angesichts der sehr ernsten Lage und als Reaktion auf die Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine ist es angebracht, weitere…
Der seit dem 24. Februar 2022 geführte unprovozierte und ungerechtfertigte Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat dazu geführt, dass die Ukraine ihren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.