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Zur Verringerung der Belastung für die öffentlichen Haushalte, die sich aus der notwendigen Reaktion auf die unprovozierte, ungerechtfertigte militärische Aggression gegen die Ukraine sowie auf den erheblichen Zustrom von Vertriebenen aus der Ukraine ergibt, sollte die in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 897/2014 vorgesehene Kofinanzierungsregel für den Beitrag der Union nicht gelten.
Im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung ist es erforderlich, vor der Gewährung von Darlehen im Rahmen der außerordentliche…
Da die Ziele der vorliegenden Verordnung, nämlich die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der Herausforderungen infolge der außerordentlich…
Angesichts der zusätzlichen Belastung der öffentlichen Haushalte durch die militärische Aggression durch die Russische Föderation sollte die Flexibilität in…
Die Makrofinanzhilfe der Union gemäß dem vorliegenden Beschluss sollte im ersten Schritt der Umsetzung der geplanten umfassenden außerordentlichen…
Da die Ziele dieser Verordnung, nämlich die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der Herausforderungen infolge der außerordentlich hohen Zahl an Menschen, die…
Die außerordentliche Makrofinanzhilfe der Union gemäß dem vorliegenden Beschuss wird einen signifikanten Beitrag zur Erfüllung des vom IWF und anderen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.