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Der Stoff „1,3-Benzendiol“ (Resorcin) (CAS-Nr. 108-46-3), dem die INCI-Bezeichnung Resorcinol zugewiesen wurde, ist derzeit in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 unter Eintrag Nr. 22 aufgeführt und kann dem Eintrag zufolge mit bestimmten Einschränkungen in oxidativen Haarfärbemitteln, Wimpernfärbemitteln sowie Haarlotion und Shampoos verwendet werden. Bei oxidativen Haarfärbemitteln muss das Etikett folgenden Warnhinweis enthalten: „Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden.“
In Anhang II werden in der Tabelle folgende Einträge angefügt: Laufende Nummer Bezeichnung der Stoffe Chemische Bezeichnung/INN CAS-Nummer EG-Nummer „1642…
Eintrag 22 in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1197/2013 der Kommission geändert, um die gewerbliche Verwendung…
In seinem Gutachten über oxidative Haarfärbestoffe und Wasserstoffperoxid in Wimpernfärbemitteln vom 12. Oktober 2012 kam der SCCS zu dem Schluss, dass die…
In Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 wird der folgende Eintrag eingefügt: Laufende Nummer Bezeichnung der Stoffe Einschränkungen Wortlaut der…
Der Stoff „1H-Inden-1,3(2H)-dion, 2-(2-Chinolinyl)-, sulfoniert, Natriumsalze“ (CAS-Nr. 8004-92-0), dem die INCI-Bezeichnung Acid Yellow 3 zugewiesen wurde, ist…
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 wird wie folgt geändert: 1. In Anhang III werden die folgenden Einträge angefügt: Laufende Nummer Bezeichnung der Stoffe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.