Erwägungsgrund 2 32022R0225
Am 17. Februar 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/227 angenommen, mit dem Artikel 10 des Beschlusses 2011/101/GASP geändert wurde, drei Personen aus der in Anhang I des Beschlusses 2011/101/GASP enthaltenen Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen wurden, und Anhang II des Beschlusses 2011/101/GASP mit der Liste der Personen und Organisationen, für die die restriktiven Maßnahmen ausgesetzt wurden, aufgehoben wurde.