Erwägungsgrund 2 32022R2309
Im Einklang mit der Resolution 2653 (2022) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (im Folgenden „UNSCR 2653“) hat der Rat am 25. November 2022 den Beschluss (GASP) 2022/2319 angenommen, der Reisebeschränkungen, ein gezieltes Waffenembargo sowie das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen von und ein Verbot der Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen für Personen, Organisationen oder Einrichtungen vorsieht, die Banden angehören oder Banden unterstützen, welche an Gewalt, kriminellen Aktivitäten oder Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit Haitis und der Region untergraben. Die Personen, Organisationen und Einrichtungen, die diesen restriktiven Maßnahmen entsprechend ihrer Benennnung durch den nach Ziffer 19 der UNSCR 2653 (2022) eingesetzten Ausschuss unterliegen, sind im Anhang des Beschlusses (GASP) 2022/2319 aufgeführt. Entsprechend UNSCR 2653 (2022) des VN-Sicherheitsrates ist im Anhang des Beschlusses (GASP) 2022/2319 eine Person aufgeführt.