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Unter Berücksichtigung der derzeitigen Umstände, die eine Herausforderung für die Wettbewerbsfähigkeit der Schifffahrt in der EU darstellen, sowie der Tatsache, dass die Schifffahrtsindustrie eine sich langsam erholende Branche der Wirtschaft ist, beabsichtigt die Kommission, dringend angemessene unterstützende Maßnahmen anzunehmen, auch indem bestehende Instrumente bis spätestens 5. Februar 2023 mit dem Ziel weiterentwickelt werden, die darauf abzielen, die Glaubwürdigkeit und die strategische Bedeutung der Schifffahrtsindustrie der Union zu wahren, die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Schifffahrt aufrechtzuerhalten und weiter zu stärken – und dabei die Interessen des wettbewerbsfähigen Betriebs von unter den Flaggen der Mitgliedstaaten fahrenden Schiffen zu schützen – sowie die Umflaggung von Schiffen in die Schiffsregister der Mitgliedstaaten zu fördern.
Spätestens am 31. Dezember 2026 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vor, in dem sie die Durchführbarkeit sowie die…
Die Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Dezember 2016 einen Bericht über die Machbarkeit eines Finanzierungsinstruments,…
Unter Berücksichtigung der derzeitigen Umstände, die eine Herausforderung für die Wettbewerbsfähigkeit der Schifffahrt in der EU darstellen, sowie der Tatsache,…
Die Kommission betonte in ihrer Mitteilung vom 21. Januar 2009 mit dem Titel „Strategische Ziele und Empfehlungen für die Seeverkehrspolitik der EU bis 2018“,…
Im Jahr 2013 nahm die Kommission eine Strategie zur schrittweisen Einbeziehung der Emissionen aus dem Seeverkehr in die Politik der Union zur Verringerung der…
Die Richtlinie 2009/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und die Entscheidung Nr. 406/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates , die alle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.