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Mit dem Beschluss (GASP) 2022/2369 wird für Schiffe, die Rohöl mit Ursprung in Russland befördern, das vor dem 5. Dezember 2022 erworben und auf das Schiff verladen und vor dem 19. Januar 2023 am Endbestimmungshafen entladen wird, eine Übergangsfrist von 45 Tagen eingeführt.
Ferner ist es angezeigt, für Schiffe, die Rohöl mit Ursprung in Russland befördern, das vor dem 5. Dezember 2022 erworben und auf das Schiff verladen und vor…
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/252 wird für Schiffe, die Erdölerzeugnisse mit Ursprung in Russland befördern, die vor dem 5. Februar 2023 erworben und auf das…
Es ist ebenfalls angezeigt, eine Übergangsfrist von 55 Tagen für Schiffe einzuführen, die Erdölerzeugnisse mit Ursprung in Russland befördern, die vor dem 5.…
ab dem 5. Dezember 2022 für Rohöl des KN-Codes 2709 00, das seinen Ursprung in Russland hat oder aus Russland ausgeführt wurde und zu einem höheren Preis als…
Für den Fall, dass ein Schiff nach dem Inkrafttreten des Beschlusses des Rates zur Änderung des Anhangs XI des Beschlusses 2014/512/GASP russisches Rohöl oder…
ab dem 5. Dezember 2022 für Rohöl des KN-Codes 2709 00 , das seinen Ursprung in Russland hat oder aus Russland ausgeführt wurde und zu einem höheren Preis als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.