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Mit dem Beschluss (GASP) 2022/2369 wird außerdem der für die Beförderung von Rohöl und bestimmtem Erdölerzeugnissen nach jeder späteren Änderung der Preisobergrenze geltende Übergangszeitraum von 90 Tagen auf die unmittelbare oder mittelbare Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten, Finanzmitteln oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit der Beförderung ausgeweitet, wobei hierfür die gleichen Bedingungen gelten. Diese Maßnahme ist notwendig, um eine einheitliche Anwendung der Preisobergrenze durch alle Wirtschaftsbeteiligten zu gewährleisten.
Ferner ist es angezeigt, den für die Beförderung von Rohöl und bestimmtem Erdölerzeugnissen nach jeder späteren Änderung der Preisobergrenze geltenden…
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/2369 wird für Schiffe, die Rohöl mit Ursprung in Russland befördern, das vor dem 5. Dezember 2022 erworben und auf das Schiff…
Zusätzlich zu den bestehenden Verboten im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen für die Beförderung von Rohöl und bestimmten Erdölerzeugnissen…
Folgende Absätze werden angefügt: „(9) Die Verbote nach den Absätzen 1 und 4 gelten nicht für die Beförderung oder die Bereitstellung von technischer Hilfe,…
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/2369 wurde eine regelmäßige Überprüfung des Preisobergrenzenmechanismus eingeführt. Ab Mitte März 2023 sollte die Überprüfung auf…
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/2369 wurde eine regelmäßige Überprüfung des Preisobergrenzenmechanismus eingeführt. Ab Mitte März 2023 sollte die Überprüfung auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.