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Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 sollten Gebietseinheiten im Einklang mit der Nomenklatur der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS)-Klassifikation definiert werden. Zur Begrenzung des Aufwands für die Mitgliedstaaten sollten die Anforderungen zu regionalen Daten nicht über die in früheren Unionsrechtsvorschriften vorgesehenen Anforderungen hinausgehen, sofern zwischenzeitlich keine neuen regionalen Ebenen eingeführt wurden. Deshalb sollte zugelassen werden, dass Deutschland die regionalen statistischen Daten lediglich für NUTS-1-Gebietseinheiten zur Verfügung stellt.
Im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates sollten Gebietseinheiten der Nomenklatur der Gebietseinheiten für…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der…
Die regionalen Daten sind auf der Ebene NUTS 2 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 zur Verfügung zu stellen. Abweichend davon darf Deutschland diese Daten…
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates haben alle an die Kommission übermittelten Statistiken der Mitgliedstaaten, die…
Sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene werden verlässliche Statistiken benötigt, wenn eine bessere Vergleichbarkeit erforderlich ist. Es ist…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates wird eine gemeinsame statistische Klassifikation der Gebietseinheiten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.