Erwägungsgrund 5 32022R2379
Mit der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates wird ein Rechtsrahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken auf der Grundlage gemeinsamer statistischer Grundsätze geschaffen. In jener Verordnung werden Qualitätskriterien festgelegt, und es wird festgestellt, dass der Beantwortungsaufwand für die Auskunftspflichtigen möglichst gering zu halten und zu dem allgemeineren Ziel der Verringerung des Verwaltungsaufwands beizutragen ist.