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Nach der im November 2015 durch den Ausschuss für das Europäische Statistische System („AESS“) gebilligten Strategie für die Agrarstatistik ab 2020 ist die Annahme von zwei Rahmenverordnungen vorgesehen, mit denen alle Aspekte der Rechtsvorschriften der Union zur Agrarstatistik, mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (LGR), abgedeckt werden sollen. Die vorliegende Verordnung ist eine dieser beiden Rahmenverordnungen und soll die bereits verabschiedete Rahmenverordnung, die Verordnung (EU) 2018/1091 des Europäischen Parlaments und des Rates , ergänzen.
nach der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den…
Nach der im November 2015 durch den Ausschuss für das Europäische Statistische System (ESS-AUSSCHUSS) erarbeiteten Agrarstatistikstrategie für 2020 und darüber…
Zur Harmonisierung und Vergleichbarkeit der Informationen über landwirtschaftliche Betriebsmittel und die landwirtschaftliche Erzeugung mit den Informationen…
Europäische Statistiken über landwirtschaftliche Betriebsmittel und die landwirtschaftliche Erzeugung werden derzeit auf der Grundlage einer Reihe von…
Ausgehend von einer internationalen Bewertung der Agrarstatistik wurde die Globale Strategie zur Erweiterung der Statistiken über die Landwirtschaft und den…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 138/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates wird die Landwirtschaftliche Gesamtrechnung (im Folgenden „LGR“) in der Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.