Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates wird ein Rechtsrahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken auf der Grundlage gemeinsamer statistischer Grundsätze geschaffen. In jener Verordnung werden Qualitätskriterien festgelegt, und es wird festgestellt, dass der Beantwortungsaufwand für die Auskunftspflichtigen möglichst gering zu halten und zu dem allgemeineren Ziel der Verringerung des Verwaltungsaufwands beizutragen ist.
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates schafft einen Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde auf Unionsebene der Rechtsrahmen für die Entwicklung, Erstellung und…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 wird ein Rechtsrahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken geschaffen, der auch…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates bildet den Bezugsrahmen für europäische Statistiken. Nach der genannten Verordnung…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken wurde mit Blick auf die…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 bildet den Rechtsrahmen für europäische Statistiken und verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die statistischen Grundsätze und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.