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Die Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll muss Lösungen mit hoher Cybersicherheit umfassen, um so weit wie möglich Angriffe zu verhindern, die die Zoll- und Nichtzollsysteme stören, die Sicherheit des Handels beeinträchtigen oder der Wirtschaft der Union schaden könnten. Die Normen im Bereich Cybersicherheit sollten so konzipiert sein, dass sie im gleichen Tempo weiterentwickelt werden wie die rechtlichen Anforderungen an die Netz- und Informationssicherheit. Bei der Entwicklung, dem Betrieb und der Pflege der Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten die entsprechenden von der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) herausgegebenen Leitlinien zur Cybersicherheit befolgen.
Die Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll und ihre Komponenten werden im Einklang mit den Rechtsvorschriften der Union über den Schutz personenbezogener…
Mit dieser Verordnung wird eine Single-Window-Umgebung der Europäischen Union für den Zoll (im Folgenden „Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll“)…
Die Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll sollte ausfallsichere Instrumente umfassen und so konzipiert sein, dass es zu den Datenanalysefähigkeiten der…
Damit das Ziel einer vollständig digitalen Umgebung und einer effizienten Warenabfertigung für alle am internationalen Handel beteiligten Parteien verwirklicht…
Die Kommission sollte den Stand der Entwicklung der Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll und das Potenzial für die Ausweitung ihrer Anwendung regelmäßig…
Die Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll sollte an andere bestehende oder künftige zollbezogene Systeme, etwa die zentrale Zollabwicklung gemäß der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.