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Für automatische Beihilferegelungen in Form von Steuervergünstigungen sollte hinsichtlich des Anreizeffekts weiter eine besondere Voraussetzung gelten, da diese Art von Beihilfen nach anderen Verfahren gewährt wird als andere Gruppen von Beihilfen. Die Regelungen sollten erlassen werden, bevor mit den Arbeiten für das geförderte Vorhaben oder die geförderte Tätigkeit begonnen wurde. Diese Voraussetzung sollte jedoch nicht für steuerliche Folgeregelungen gelten, sofern die Tätigkeit bereits unter die früheren steuerlichen Regelungen in Form von Steuervergünstigungen fiel. Der entscheidende Zeitpunkt für die Prüfung des Anreizeffekts solcher Beihilferegelungen ist der Zeitpunkt, zu dem die steuerliche Maßnahme zum ersten Mal in der ursprünglichen Regelung dargelegt wurde, die dann durch die Folgeregelung ersetzt wird.
die Maßnahme wurde eingeführt und ist in Kraft, bevor mit den Arbeiten für das geförderte Vorhaben oder die geförderte Tätigkeit begonnen wird. Diese…
die Maßnahme ist vor Beginn der Arbeiten an dem geförderten Projekt oder der geförderten Tätigkeit eingeführt worden und in Kraft getreten; dies gilt jedoch…
die Maßnahme ist vor Beginn der Arbeiten für das geförderte Vorhaben oder die geförderte Tätigkeit eingeführt worden und in Kraft getreten; dies gilt jedoch…
Für automatische Beihilferegelungen in Form von Steuervergünstigungen sollte hinsichtlich des Anreizeffekts weiter eine besondere Voraussetzung gelten, da diese…
Für automatische Beihilferegelungen in Form von Steuervergünstigungen sollte hinsichtlich des Anreizeffekts weiter eine besondere Voraussetzung gelten, da die…
Die allgemeinen Voraussetzungen für die Anwendung dieser Verordnung sollten anhand gemeinsamer Grundsätze festgelegt werden, die gewährleisten, dass die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.