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Die Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates stellte den ersten horizontalen Rahmen für die Cybersicherheit auf Unionsebene dar, der auch für drei Arten von Finanzunternehmen, namentlich für Kreditinstitute, Handelsplätze und zentrale Gegenparteien gilt. Da in der Richtlinie (EU) 2016/1148 jedoch ein Mechanismus zur Identifizierung der Betreiber wesentlicher Dienste auf nationaler Ebene vorgesehen ist, wurden nur bestimmte Kreditinstitute, Handelsplätze und zentrale Gegenparteien, die von den Mitgliedstaaten ermittelt wurden, in der Praxis in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufgenommen und daher verpflichtet, die darin festgelegten Anforderungen an die IKT-Sicherheit und die Meldung von Vorfällen zu erfüllen. Die Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates legt ein einheitliches Kriterium dafür fest, welche Unternehmen in ihren Anwendungsbereich fallen (Schwellenwert für die Größe), wobei auch die drei Arten von Finanzunternehmen in ihrem Anwendungsbereich verbleiben.
Gemäß der Richtlinie (EU) 2016/1148 waren die Mitgliedstaaten dafür zuständig zu ermitteln, welche Einrichtungen die Kriterien für die Einstufung als Betreiber…
Die Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält rechtliche Bestimmungen zur Anhebung des allgemeinen Niveaus der Cybersicherheit…
Die Rechtsvorschriften der Union für Finanzdienstleistungen enthalten umfassende Anforderungen für Finanzunternehmen in Bezug auf die Steuerung aller ihrer…
Die Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte im Zusammenhang mit der vorliegenden Richtlinie als sektorspezifischer Rechtsakt…
Auf Unionsebene enthalten derzeit die Richtlinien 2009/65/EG , 2009/138/EG , 2011/61/EU , 2013/36/EU , 2014/59/EU , 2014/65/EU , (EU) 2015/2366 und (EU)…
Die Union hat bereits wichtige Maßnahmen ergriffen, um die Cybersicherheit zu gewährleisten und das Vertrauen in die digitale Technik zu stärken. Im Jahr 2013…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.